Rechtslage

Ein Quotenvergleich stößt schnell an eine Grenze, die nicht im Wettprogramm liegt: Ob ein Anbieter tätig sein darf, entscheidet in Österreich keine Bundesbehörde.

Zuerst geht es um die Bewilligung. Sportwetten gelten nach der Einordnung des Finanzministeriums nicht als Glücksspiel, weil die Fähigkeit entscheidet und nicht der Zufall; eine Konzession nach dem Glücksspielgesetz braucht es daher nicht, wohl aber eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes. Danach folgen „ohne Wettsteuer“, „ohne Verifizierung“ und „ohne Limit“ als Beschreibungen der Anbieterbedingungen.

Bei der Gebühr gilt: Seit 1. April 2025 sind 5 % vom Wetteinsatz zu entrichten, davor 2 %; geschuldet wird der Betrag vom Veranstalter der Wette. Live-Wetten und Höchsteinsätze regelt jedes Land selbst.

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