Beste neue Wettanbieter 2026: Wer eine Bewilligung hat, wer nur eine Lizenz nennt
Stand: Oktober 31, 2026, abgeglichen mit den Impressen, Wettordnungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der genannten Anbieter sowie der Betriebsordnung der tipp3-Annahmestellen.
Der Anbieter, der einem am lautesten „5 % Wettgebühr übernehmen wir“ ins Schaufenster schreibt, trägt sie nur bei verlorenen Wettscheinen. Gewinnt der Wettschein, gehen 5 Prozent des Gewinns ab. Genau aus diesem Muster ist diese Seite gebaut: Was ein neuer Wettanbieter kostet, steht selten dort, wo die Marke es hinschreibt. Sondern in der Wettordnung, im Kleingedruckten des Willkommensangebots und in einem Bescheid, den man erst findet, wenn man weiß, dass man suchen muss.
Und beim Suchen fängt das Problem an. Österreich hat keine nationale Bewilligung für Sportwetten und keine öffentliche Liste der Buchmacher, die eine haben. Wer prüfen will, ob ein neuer Wettanbieter hier überhaupt zugelassen ist, muss das Bundesland kennen, dessen Wettgesetz gilt. Neun Länder, neun Gesetze, neun Behörden. Der Betreiber einer Marke kann eine Land-Landesregierung nennen; er kann auch nur eine maltesische Firma, eine Curaçao-Lizenz oder gar nichts nennen. Für die Geldbörse des Kunden ist das keine Formalie: Wo eine Landesbewilligung fehlt, fehlt auch eine Aufsicht, bis zu der man sich im Streitfall durcharbeiten könnte.
Zehn Marken stehen deshalb nebeneinander, fünf davon mit einer Bewilligung, die ihr Betreiber veröffentlicht, fünf ohne. Die Rangfolge ist keine Kaufaufforderung. Sie ist eine Kostenübersicht mit Fussnote.
Die Rangliste: zwei Gruppen, die man nicht vermischen sollte
Wer die zehn Namen in eine hübsche Liste zwingt, verkauft eine Sicherheit, die es nicht gibt. Also steht die Trennung vor jeder Sortierung: österreichische Bewilligung heisst hier, dass die Marke oder ihr Betreiber eine Bewilligung nach dem Wettgesetz eines Bundeslandes nennt und sie in einer Wettordnung, einem Impressum oder einem Eintrag ausweist. Ohne österreichische Bewilligung heisst, dass keine Land-Bewilligung vorliegt — und nicht, dass die Marke illegal wäre. Die Rechtsstellung ausländisch betriebener Onlinewetten hängt am Wettgesetz des jeweiligen Bundeslandes, ist umstritten und wird gerichtlich ausgetragen. Wer daraus eine schwarz-weisse Aussage macht, erzählt eine Geschichte, keinen Rechtsstand.

tabellarisch: Bewilligung, Betreiber, Betriebssitz
| Marke | Bewilligung nach österreichischem Landesrecht | Betreiber oder berichtende Stelle | Sitz des Betriebs |
|---|---|---|---|
| tipp3 | Bewilligung der NÖ Landesregierung, Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020, nach dem NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020) | Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. | Wien |
| win2day | Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020) — nur für die Sportwetten | Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH | Wien |
| Starsportwetten | Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten, Bescheid vom 8. März 2022; Land und Bescheidnummer nennt der Betreiber nicht | Star Sportwetten GmbH (Starbet24 GmbH im Google-Play-Eintrag) | — |
| Admiral | Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz | ADMIRAL Sportwetten GmbH | Gumpoldskirchen |
| Vierklee | Bewilligung der Tiroler Landesregierung, Zl. IIa.10.065/144-0, nach dem Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz | Vierklee Wettbüro GmbH | Tirol |
| Merkur Bets | Bewilligung nach Landesrecht, wie der Betreiber sie veröffentlicht | — | Gerasdorf bei Wien (Vorgängermarke bis Juni 2025) |
| Lottoland | keine österreichische Bewilligung; Lizenz der Malta Gaming Authority, keine österreichische Bewilligung | Lottoland Limited | Gibraltar, Ocean Village Marina |
| bet-at-home | keine österreichische Bewilligung; Malta-Lizenzen laufen über eine Holding-Gesellschaft der Unternehmensgruppe. | Bet-at-home Holding Ltd. | Mosta, Malta |
| Spinsino | keine österreichische Bewilligung; Lizenz aus Curaçao | Paloma Media B.V. (Curaçao, Firmennummer 146988) | Curaçao |
| 888sport | keine österreichische Bewilligung; Glücksspiellizenz der Regierung von Gibraltar | Evoke plc (früher 888 Holdings Limited) | Gibraltar |
Was die Tabelle nicht zeigt: welches Bundesland hinter einer Bewilligung steht, die ein Betreiber nur dem Umriss nach nennt. Bei tipp3 und win2day ist die Kette lückenlos nachvollziehbar — Gesetz, Behörde, Datum, Aktenzeichen, zum Teil sogar dieselbe Aktenzahl in zwei verschiedenen Dokumenten. Bei Merkur Bets und Starsportwetten fehlt das Land. Das ist kein Weltuntergang, aber es ist ein Unterschied, ob ich dem Bescheid nachgehen kann oder ob ich dem Satz „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“ glauben muss, weil er dasteht. Genau diese Prüfrichtung ist der eigentliche Wert der Liste: nicht die Platznummer, sondern wer den Papierpfad offenlegt und wer ihn zudeckt.
Ein zweiter Blick gilt den Betreibern, nicht den Marken. tipp3 und win2day sind zwei Gesichter derselben Wiener Infrastruktur; die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001, und wer heute Bundesliga-Wetten über tipp3 abschliesst, sitzt faktisch in einer Trafik, nur ohne den Geruch von Papier. Wer wissen will, wer im Streitfall hinter einer Marke steht, liest den Betreibernamen, nicht das Logo.

Was ein neuer Anbieter gegenüber einem etablierten Namen mitbringt
Der Neueinzug in diesen Markt ist kein Startup-Abenteuer mehr. Der grösste Marktzugang der letzten Jahre war ein Umbau unter bestehenden Namen: Tipico schloss Anfang September 2025 die Übernahme von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic ab, die Bundeswettbewerbsbehörde hatte unter Auflagen genehmigt, und Tipico muss 20 Wettshops in Österreich verkaufen. Die verbleibenden Shops laufen seither unter der Marke Admiral, mit Tipico als Technologiepartner. Danach kam die nächste Etage: Im April 2026 schloss die Banijay Group die Übernahme der Tipico Group ab, sie hält zunächst 65 Prozent an der gemeinsamen Banijay Gaming mit Betclic und nennt mindestens 72 Prozent als Ziel, mit Deutschland, Frankreich, Portugal, Österreich, Polen und der Elfenbeinküste als Märkten. Mate Bacic, zuvor CEO von Tipico Austria und Admiral Austria, steht in der Mitteilung als CEO von Tipico.
Für den Wettkunden heisst das wenig Gutes und viel Praktisches. Wenig Gutes: Der Neuling, der zu Zugeständnissen zwingt, ist oft kein Neuling, sondern eine alte Marke in neuen Besitzverhältnissen. Praktisch: Wer eine Marke prüfen will, prüft zwei Dinge — das Gründungsjahr des Betreibers und den Firmensitz, weil sich daran ablesen lässt, welcher Rechtsraum im Zweifel zuständig ist.
Ein zweiter Kostenpunkt liegt in der Struktur des Neuzugangs. Ein neuer Name ist selten ein neuer Buchmacher. Tipico sitzt im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta, wurde 2004 gegründet und erhielt am 9. Oktober 2020 eine deutsche Sportwetten-Konzession vom Regierungspräsidium Darmstadt — von einer österreichischen Bewilligung steht in derselben Quelle nichts. bwin wird seit der Übernahme von bwin.party durch GVC Holdings, heute Entain, im Jahr 2015 unter dem Dach von Entain geführt, betrieben von der ElectraWorks Limited mit Sitz in Gibraltar. Betway ist eine 2006 gegründete britische Marke der Super Group (an der NYSE unter SGHC notiert, seit Jänner 2022) mit Hauptsitz in Gżira auf Malta. Interwetten wurde im September 1990 in Wien gegründet, als Inhaberin der Malta-Lizenzen für Sportwetten und Online-Spiele wird die Interwetten Gaming Ltd. genannt. Bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels von Jochen Dickinger und Franz Ömer gegründet, die Website ging im März 2000 online, die Aktiengesellschaft sitzt heute in Düsseldorf, die internationalen Lizenzen laufen über die Holding Ltd. in Mosta auf Malta. Der Markt bewegt sich also nicht dort, wo die Werbung ihn zeigt.
Wer „neue Wettanbieter Österreich“ sucht, sucht meistens einen Satz wie: „Ich bin neu hier — kann ich dir trauen?“ Und die Antwort auf diesen Satz besteht zum grössten Teil aus einem Papier, das der Anbieter nicht beilegt. Ein ausländisches Papier ist keine österreichische Bewilligung. Das ist keine Spitzfindigkeit: Aus der Bewilligung folgt die Aufsicht, und aus der Aufsicht folgt die Beschwerdestelle. Wo die fehlt, ist der Weg im Konfliktfall länger als der Weg zur Einzahlung.
Sollte man also eine Marke ohne österreichische Bewilligung meiden? Nicht pauschal, und eine pauschale Warnung wäre ihre eigene Art von Unehrlichkeit. Man soll wissen, was man tut: Man wettet bei einer Firma, deren Erlaubnis man nicht kennt, in einem Rechtsraum, den man nicht überblickt, zu Bedingungen, die kein österreichisches Gericht geprüft hat. Diese Sätze sind der Preis, der auf dem Wettschein nicht steht.
Bewilligung nach Bundesland: warum es die eine Lizenz nicht gibt
Sportwetten sind in Österreich nach Bundesrecht kein Glücksspiel. Der Bundesminister für Finanzen und die BFG behandeln die klassische Sportwette als Geschicklichkeitsspiel ausserhalb des Glücksspielgesetzes (GSpG; VwGH 2.7.2015, Ro 2015/16/0019). Daraus folgt der ganze Rest: keine Bundeslizenz, keine nationale Aufsichtsbehörde für Sportwetten, keine bundesweite Buchmacherliste.
Zulässig wird das Wettenannahmen erst durch eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes. Jedes der neun Bundesländer hat sein eigenes Wettgesetz und seine eigene Behörde — Niederösterreich das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020; Behörde: Amt der NÖ Landesregierung), Wien das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016; Behörde: der Magistrat), Oberösterreich das Oö. Wettgesetz. Wichtig für jeden, der eine Landesbewilligung im Kleingedruckten findet: Bei Onlinewetten knüpfen die Land-Wettgesetze die Bewilligung an den Ort, von dem aus der Betreiber die Daten bereitstellt. Der VwGH hat das am 9.4.2026 (Ra 2025/02/0037) zum Oö. Wettgesetz bestätigt. Ein Serverstandort entscheidet also mit darüber, welches Landesrecht überhaupt greift — ein Detail, das kein Anbieter auf die Startseite schreibt.
Bei tipp3 und win2day liest sich die Kette sauber: Rechtsgrundlage des Angebots über Portal und App ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020), die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung mit Bescheid vom 10.12.2020 (Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020). Die win2day-Sportwetten beruhen laut Hinweis auf der Seite auf einer Bewilligung derselben Landesregierung und unterliegen daher nicht dem Glücksspielgesetz und nicht der Aufsicht von BMF oder Finanzamt Österreich. Diese Formulierung aus dem Haus ist bemerkenswert nüchtern: Man sagt dem Kunden direkt, wer nicht über einem steht. Und ein Punkt, der in Vergleichen regelmässig durcheinandergerät: Lotterie und Casino von win2day laufen unter der Konzession nach dem GSpG — ein anderes Regime als die Sportwetten. Wer Auszahlungszeiten von Casino und Sportwette in einen Topf wirft, rechnet zwei Buchhaltungen zusammen, die nichts miteinander zu tun haben.
Wo die Kette abreisst, wird es interessant. Vierklee nennt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung, mit dem Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz als anwendbarer Rechtsvorschrift. Das ist eine Land-Bewilligung mit Aktenzeichen — nachprüfbar, wenn man weiss, bei wem. Die Beschreibung der Starsportwetten-App im Google-Play-Eintrag nennt einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem die Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erhielt; ein Bundesland und eine Bescheidnummer fehlen. Ein Bescheid ohne Behörde ist ein halbes Dokument. Das heisst nicht, dass es ihn nicht gibt; es heisst, dass der Kunde die Prüfung nicht abschliessen kann, egal wie lange er schaut.
Was darf überhaupt bewettet werden? Sportereignisse, so das Wiener Recht. Wetten auf Politik oder TV-Sendungen sind in der Regel nicht zulässig. Das klingt nach einem Randfall und ist keiner: Es zeigt, dass der Gesetzgeber sehr genau definiert, was eine Sportwette ist. Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel und nicht als Sportwette eines Landes bewilligungsfähig. Zu E-Sport, das sei hier ausdrücklich offengelassen, weil es sich aus den einschlägigen Bestimmungen nicht beantworten lässt.
Und Livewetten? Hier wird es ungemütlich für jede Verallgemeinerung. Die Land-Wettgesetze ziehen die Grenze unterschiedlich, und die Unterschiede sind inhaltlich scharf: Wien erlaubt Livewetten nur auf Teil- oder Endergebnisse (Fassung von 2020), Oberösterreich nur auf ein zahlenmässiges Zwischen- oder Endergebnis oder darauf, wer als Nächster trifft (Fassung von 2021). Wer den aktuellen Stand in Niederösterreich nachschlagen will, wird in dem, was hier vorliegt, nicht fündig. Wer also schreibt, Livewetten seien „in Österreich“ verboten oder erlaubt, hat den Föderalismus nicht verstanden. Es gibt keine österreichischen Livewetten. Es gibt Wiener, oberösterreichische und andere — und jede Marke behauptet in ihrer Werbung die grosszügigste Auslegung.
Zum Schluss der rechtliche Fussabdruck, den ein Licence-Punkt gern auslässt: Eine Bewilligung des einen Bundeslandes entlastet nicht im anderen. Wer als Anbieter ohne Landesbewilligung annimmt, zahlt — in Wien bis zu 22.000 €, in Oberösterreich bis zu 20.000 € (Fassungen von 2020/2021). Für Spieler, die bei einem ausländisch betriebenen Buchmacher wetten, findet sich keine Strafdrohung. Zivilrechtliche Rückforderungen sind für Casino- und Pokeranbieter ergangen, für Sportwetten ist kein vergleichbares Urteil bekannt. Und daraus folgt nichts: Wer 2.000 € an einen Anbieter ohne Bewilligung verloren hat, sollte aus dieser Zeile keine Rückholung ableiten.
Virtuelle Rennen, Politik und Livewetten: die Grenzen des Begriffs
Der Vergleich von tipp3 und win2day ist weniger ein Duell als eine Konzernübersicht. Beide nennen dieselbe Rechtsgrundlage, dieselbe Behörde und dasselbe Bescheiddatum; bei win2day steht zusätzlich der Hinweis, dass das Angebot nicht unter der Aufsicht von BMF oder Finanzamt Österreich steht. Wer nach dem seriöseren Papier fragt, sucht einen Unterschied, den das Papier nicht hergibt. Interessanter ist der Unterschied im Kundenzugang: Bei tipp3 läuft die Annahme über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und über das Portal. Wer in Gaming, Niederösterreich, das nächste Ergebnis live mitsetzen will, findet hier eine Filiale und kein Formular.
Seriosität prüfen: Altersgrenze, Sperren und der eigene Kontoblick
Wer wissen will, ob eine Marke es ernst meint, schaut nicht auf die Startseite. Er schaut in die Kontoeinstellungen, bevor er die erste Einzahlung macht. Genau dort entscheidet sich, was der Anbieter unter Spielerschutz versteht — und was es den Kunden kostet, wenn er sich selbst bremsen will.
Das Mindestalter für Sportwetten liegt bei 18 Jahren, so wie Wien und Oberösterreich es festhalten und wie die Betreiber es selbst angeben. Eine bundesweite Alterskontrolle gibt es nicht; jedes Haus prüft für sich.
Selbstsperre und Spielpause existieren in den Land-Wettgesetzen, aber pro Anbieter und pro Land, nicht bundesweit. In Wien ist eine Aufhebung nicht vor zwei Jahren möglich. Ein nationales Sperrregister für Sportwetten gibt es nicht. Das ist der teuerste blinde Fleck am österreichischen Modell: Wer sich bei drei Marken sperrt, ist bei der vierten noch offen, und niemand warnt ihn.
tipp3 zeigt, wie unterschiedlich die eigenen Werkzeuge wirken. Es gibt eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten, bei der das Guthaben im Konto bleibt, und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, bei der das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen wird. Beide lassen sich nach dem Start nicht mehr aufheben. Das ist eine Sperre mit Konsequenz — kein Schalter, den man am Samstagabend zurückdreht, wenn ein Tipp gut aussieht. Wer sie setzt, sollte das wissen, weil danach ein Anruf nichts mehr bewegt.
win2day regelt es über das Geld statt über den Kontozugriff. Für die Sportwetten gilt ein Einzahlungslimit: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche, gerechnet von Freitag bis Donnerstag, ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Das ist ein Limit auf den Nachschub, nicht auf den Bestand — wer gewinnt, kann weiter einzahlen, und genau das ist die Stelle, an der ein Limitenmodell anfängt zu schwächeln. Ein Kontostand, der wächst, ist kein Schutz. Der Schutz ist eine Grenze, die hält, egal was passiert.
Diese Limits sind Hausordnung, nicht Gesetz. Der Entwurf zum Glücksspielreformgesetz 2026, am 14.10.2026 noch eine Regierungsvorlage, schafft ein Sperrregister und ein Limitregister für Glücksspiel nach dem GSpG. Die Sportwetten stehen in beiden nicht. Bis dahin gilt: Wer bei einem Anbieter ohne Landesbewilligung spielt, ist von vornherein in keinem dieser Systeme — auch nicht in dem, das erst kommt. Und wer bei einem lizenzierten Anbieter spielt, ist es nicht zentral, sondern nur bei diesem einen. Ob das ein Argument für Offshore-Marken mit hohen Limits ist oder gegen sie, hängt davon ab, ob man lieber mehr spielen kann oder lieber nicht kann. Hilfe für Spieler gibt es unabhängig vom Anbieter bei Playsponsible.at.
Was eine Gratiswette wirklich kostet
Neukundenangebote neuer Anbieter wirken grosszügig, weil das Wort grosszügig gratis ist. Der Preis steht in drei Zeilen der Bedingungen: Umsatzvorgabe, Mindestquote, Frist. Erst diese drei entscheiden, was von einer Freiwette übrig bleibt — und keine davon ist ein Skandal, solange man sie kennt.
Die Umsatzvorgabe ist der eigentliche Preis. Sie tut, was ein Buchmacher mit jeder Wette tut — sie verpflichtet zu Wetten, und in jedem Quotensatz steckt eine Marge des Buchmachers. Wer also 100 € Bonus bei einer Mindestquote von 1,80 zehnmal umsetzen muss, setzt nicht 100 € ein, sondern 1.000 €, und wer nur den Bonus setzt, muss damit zehn Wetten platzieren. Das ist der Satz, den man aus solchen Angeboten mitnehmen sollte: nicht „1.000 € Bonus“, sondern „1.000 € Umsatz, bevor irgendetwas auszahlbar ist“. Eine theoretische Rechnung dazu, damit die Grössenordnung greifbar wird: Läge die Umsatzanforderung bei 1.000 € und läge die Marge des gewetteten Markts bei 5 Prozent, ergäbe sich ein rechnerischer Erwartungswert von 50 € an den Buchmacher pro vollständigem Umsatz. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Bonus gesetzt wird, kein Versprechen für eine einzelne Wette. Sie beantwortet, was das Clearing kostet — nicht, ob jemand gewinnt.
Die Mindestquote ist der zweite Griff in die Tasche. Sie ist kein neutrales Qualitätsmerkmal, sondern ein Zaun: Sie fällt Wetten mit hoher Quote aus, und damit ausgerechnet die Auswahlwetten, mit denen man einen Bonus am ehesten schnell umsetzen möchte. Zusammen mit einer Frist — oft eine Zahl in Tagen — entsteht eine Zwickmühle: Wer sorgfältig spielen will, schafft den Umsatz nicht rechtzeitig; wer rechtzeitig fertig wird, spielt mit schlechten Wetten. Beides kostet, nur an unterschiedlichen Stellen.
Und die Freiwette ist nicht das, was ihr Name verspricht. Bei einer echten Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, besteht der Wert des Angebots nicht aus der Summe, die darauf steht. Steht man 100 € Freiwette neben 100 € Einzahlung, dann ist die Einzahlung Geld und die Freiwette eine Wette, deren Einsatz nicht zurückkommt. Wer also „100 € Gratiswette“ liest, sollte „100 € Wettereinsatz, Gewinn ausgezahlt, Einsatz nicht“ lesen. Es gibt sie auch anders — Freiwette mit Einsatzrückgabe, Bonus als Einzahlungsgutschrift, versicherte Kombiwette, Preisgeld ohne Einzahlung — und jedes Muster verschiebt den Wert an eine andere Stelle. Das Weihnachtspapier ist immer gross.
Sonderfall ohne Einzahlung. Ein Angebot ohne Einzahlung klingt nach gratis und ist der Fall, in dem die Mindestquote am meisten entscheidet. Ohne Einzahlung gibt es keinen Einsatz, den man über die Umsatzvorgabe in Wetten zurückholen könnte — man setzt nur den geschenkten Betrag, und nach der Verrechnung bleibt wenig übrig, wenn die Quote knapp über der Mindestgrenze liegt. Rechnet man es durch, wird aus dem Werbewort Gratiswette ein Tropfen. Was bei solchen Angeboten bleibt, ist weniger ein Betrag als ein Test: Wenn sich eine Marke hier nicht nennenswert von der Masse abhebt, liegt es oft daran, dass diese Marke nichts Nennenswertes zu vergeben hat.
Regulatorisch bleibt es harmlos und klar. Für Werbung und Willkommensangebote bei Sportwetten gibt es kein zeitliches Verbot — anders als bei Glücksspiel nach dem GSpG. Die Land-Wettgesetze verlangen ein verantwortungsvolles Auftreten, etwa § 18 Abs. 4 des Wiener Wettengesetzes. Statutarische Vorgaben zu Bonusart, Umsatz oder Mindestquote existieren nicht: Höhe, Umsatz und Mindestquote stammen einzig aus den eigenen Bedingungen des Anbieters. Wer sich über einen Bonus beschweren will, muss also in das Dokument schauen, das er beim Anklicken mitakzeptiert hat.
Einzahlung und Auszahlung: Kontrolle, Gebühren, Geduld
Lange Tabellen mit Häkchen sind hier wertlos. Was ein Zahlungsweg bei einem neuen Anbieter wirklich kostet, hängt an drei Dingen: Kontrolle, Anzahl Zahlungsmittel und Bearbeitung am anderen Ende.
Die Kontrolle zuerst, weil sie den ganzen Zeitplan verschiebt. Jedes Haus prüft, wer am anderen Ende sitzt. Wer mit fremdem Konto, mit Lastschrift und ohne Ausweis beginnt, darf damit rechnen, dass die Auszahlung nicht am Tag der Anfrage endet, sondern am Tag nach der Freigabe. Diese Reibung ist unabhängig davon, wie viele Logos auf der Einzahlungs-Seite stehen.
Beim Umfang sind die neuen Anbieter zurückhaltender, als die Werbung suggeriert. Ob ein bestimmter Weg überhaupt angeboten wird, unterscheidet sich in diesem Vergleich von Marke zu Marke, und der zuverlässigste Test ist weder die Werbung noch die Beschreibung irgendeines Vergleichs. Es ist der Versuch, im eigenen Konto bis eine Seite vor die Bestätigung der ersten Auszahlung zu gehen. Was man dort an Auszahlungswegen sieht, ist der tatsächliche Katalog.
Auffällig sind die Sitzplätze, gemessen an der nationalen Sprache. Von den zehn Marken, die hier verglichen werden, trägt die Mehrheit einen Betreiber mit Sitz in Wien, Malta, Gibraltar oder Curaçao. Wer je versucht hat, einen Geldschein aus einem Casino in Übersee zurückzubekommen, versteht die Pointe ohne Erklärung.
Und das Publikum dieses Vergleichs hat sich verändert. tipp3 wickelt die Annahme über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen ab, über die Trafik-App und online; die österreichische Sportwettengesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. Das heisst: Die Generation, die dort bar ein- und bar auszahlt oder eine nächstgelegene Trafik als ihre Auszahlungsstelle betrachtet, ist dieselbe Generation, die ein Logo für eine Zahlungsgarantie hält. Dass tipp3 um die 3300 Annahmestellen fast 25 Jahre brauchte, während ein Neuzugang sie in der Werbung an einem Nachmittag in einem Satz abtut, ist die ironischste Zahl in diesem Bereich.
Ein anderes Kostenmass ist die Wechselwirkung zwischen Zahlungsweg und Willkommensbonus. Wer die Bonusphase mit einem Weg beginnt, den der Anbieter später nicht mehr akzeptiert, verliert Zeit — und die Frist läuft weiter. Auch diese Fussnote steht im Detail.
Und dann ist da noch die Steuer, die man beim Auszahlen merkt: Seit dem 1. April 2025 unterliegen in Österreich alle Einsätze auf Sportwetten einer Gebühr von 5 Prozent. Wie ein Haus sie trägt, ist seine Entscheidung. tipp3 gibt an, bei verlorenen Wetten die Gebühr selbst zu tragen; bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen. Ein Sieg von 100 € landet daher — nach den Bedingungen dieser Marke — als etwa 95 € auf dem Konto. Der Satz, um den sich alles dreht, ist nirgends eine Bedingung, sondern eine Rechnung des Hauses; die Rechtsgrundlage ist der § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2025, 5 Prozent des Wetteinsatzes seit 1.4.2025, vorher 2 Prozent seit 1.10.2005. Diese ist immer, worauf der Name „Wettgebühr“ steht — bis die Marke stillschweigend nur über den Gewinn spricht.
Ein Markteintritt ist schnell angekündigt
Der Markteintritt ist billiger als der Betrieb, und das ist die Beobachtung, die aus diesen zehn Fällen am stärksten hervorgeht. Einen Namen gibt es sofort, einen Webshop in Wochen, die Bewilligung dauert. Wer als Erstes auftritt, ist statistisch am schlechtesten informiert, wenn es um halbe Dokumente geht: Vierklee verweist auf ein Impressum in Hamburg, Spinsino auf ein Angebot für mexikanische Zahlungsarten. Bezahlt wird das vom Kunden — aber niemandem direkt, sondern durch den Verlust jeder Sanktionsmöglichkeit.
Der Markt wird in Zukunft nicht nachhaltig von Neuzugängen wachsen. Er wächst durch Übernahmen und Umbenennungen. Tipico hat Admiral Österreich übernommen und muss 20 Wettshops verkaufen; die verbleibenden laufen unter der Marke Admiral, mit Tipico als Technologiepartner; im April 2026 übernimmt Banijay die Tipico Group und hält zunächst 65 Prozent an der gemeinsamen Banijay Gaming mit Betclic, mindestens 72 sind geplant. Die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, früher Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien und gegründet 1996, tritt seit Juni 2025 unter der Marke Merkur Bets auf. Wer in Zukunft nach einem wirklich neuen Namen sucht, wird also häufiger das gleiche Buch unter einem neuen Umschlag finden als ein neues Buch.
Der schärfste Marker für „neu“ ist nicht der Markenname, sondern das Datum des Bescheids. tipp3 nennt einen Bescheid vom 10.12.2020, Starsportwetten einen vom 8. März 2022, Vierklee eine Buchmacherlizenz aus Tirol. Marken ohne österreichisches Papier nennen stattdessen eine Lizenznummer aus einem anderen Jurisdiktionsgebiet (Sportingbet eine MGA-Lizenz MGA/CRP/688/2019, ausgestellt am 01.10.2020 und lautend auf die berichtspflichtige Einheit bwin Holdings (Malta)) oder Curaçao für Krypto-E-Sport-Anbieter (Thunderpick.io gehört der Paloma Media B.V. mit Firmennummer 146988, lizenziert unter OGL/2024/677/0722). Für wen das zählt: Wer eine ältere Marke sucht, in der Annahme, sie sei sicherer, sollte nur die Namen mit einer nationalen Bescheidsnummer in die eine Hälfte legen.
Es gibt keinen nationalen Lizenzkatalog, den der Kunde einfach nachschlagen kann — das haben wir schon bei den Grundlagen festgehalten. Der Nutzen für den Neuzugangs-Teil liegt also woanders: Der Anbieter verrät sich in den Angaben, die er preisgibt. Wer Aktenzeichen, Behörde und eine alte Marke nennt, war entweder in einem Haus, das eine echte Aufsicht im Nacken hat, oder hat sehr gute Anwälte. Wer nur die Zahl auf der Startseite nennt, hat wahrscheinlich einen Server und keine Aufsicht.
Die neuen Anbieter im Einzelnen
Zehn Marken, zuerst die mit einer österreichischen Bewilligung, dann die ohne. Jede Zeile ist ein Urteil über das Papier und den Betreiber, nicht über die Freude am Spielen.
tipp3: die Referenz, an der jede Bewilligung gemessen wird
tipp3 ist die Marke mit dem vollständigsten Papierpfad im Feld. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien nennt eine Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), Bescheid vom 10.12.2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020 — Gesetz, Behörde, Datum, Zahl, so wie es der Betreiber veröffentlicht. Das Angebot läuft über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online.
Zum Schutzapparat: eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten, bei der das Guthaben im Konto bleibt, und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, bei der das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen wird — beide nach dem Start nicht aufhebbar. Bei den Einsätzen trägt tipp3 nach eigener Angabe die Wettgebühr bei verlorenen Wetten selbst; bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen.
Rechnen wir das einmal zu Ende, weil es die einzige Stelle ist, an der ein Anbieter die Steuer sichtbar selbst schluckt. Ein einzelner 10-Euro-Einsatz auf eine Quote von 2,00 bringt rechnerisch 20,00 € brutto zurück, also 10,00 € Gewinn vor Abzug — bei 5 Prozent auf den Gewinn bleiben rund 19,50 €. Der Unterschied liegt in fünfzig Cent. Bei 1.000 gewonnenen Wetten dieser Art ist es das 500-Fache. Für den Verlustfall ist dasselbe Haus freundlicher: Der Einsatz ist weg, aber die Gebühr kommt nicht obendrauf.
Der Massstab, den tipp3 setzt, ist nicht die Auszahlungshöhe, sondern die Prüfbarkeit. Wer eine 2020er Nummer, die Behörde und die anwendbare Rechtsvorschrift nennt, lässt den Kunden nachsehen. Das ist in diesem Feld keine Selbstverständlichkeit.
win2day: der klare Hinweis und das Limit, das nur den Nachschub bremst
win2day spielt die Bewilligung nicht klein. Die Sportwetten beruhen laut Hinweis auf der Seite auf einer Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung; dasselbe Dokument nennt die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH als Betreiberin und dieselbe Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020. Die Formulierung, dass das Angebot nicht den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und nicht der Aufsicht von BMF oder Finanzamt Österreich unterliegt, ist ungewöhnlich offen und für einen Kunden nützlich, der wissen will, wer nicht über diesem Anbieter steht.
Das Spielerschutzkonzept läuft bei den Sportwetten über das Einzahlungslimit: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche von Freitag bis Donnerstag, ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar, wobei Gewinne nicht zum Limit zählen. Wer das als Sicherheitsnetz liest, liest es halb. Es begrenzt, was nachfliesst, und lässt das, was schon im Konto steht, ausdrücklich unangetastet — der Grenzwert greift im Depot, nicht am Tisch.
Wichtig bleibt die Trennung der Regime: Lotterie und Casino von win2day laufen unter der Konzession nach dem GSpG, die Sportwetten unter dem NÖ Wettgesetz. Wer die Erhöhung eines Limits sucht, sollte wissen, auf welcher Seite des Hauses er sie sucht.
Starsportwetten: bewilligt, aber mit halbem Bescheid
Starsportwetten kann eine Bewilligung vorweisen und lässt die Hälfte des Dokuments weg. Der Google-Play-Eintrag der App nennt einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde; als Betreiber wird die Star Sportwetten GmbH geführt. Ein Bundesland und eine Bescheidnummer sucht man vergebens.
Das ist der Fall, in dem eine Prüfung an fehlender Sorgfalt scheitert und nicht an fehlender Bewilligung. Wer ein Aktenzeichen nennt, weiss, dass jemand nachsehen könnte. Wer nur „behördlich bewilligt“ schreibt, nennt ein Gefühl. Es spricht nichts dagegen, dass der Bescheid existiert; es spricht nur nichts in dem Dokument dafür, dass ein Leser ihn jemals findet.
Ein weiterer kleiner Fingerzeig, der in dieselbe Richtung zeigt: Im Eintrag ist von einem Betreiber die Rede, für den Marketing die Starbet24 GmbH steht, die Bezeichnung wechselt zum Zusatz Sportwetten. Solche Unschärfen sind harmlos und lehrreich zugleich.
Admiral: die Marke nach dem Besitzerwechsel
Admiral ist heute weniger Neuzugang als Übernahmefolge. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen gehörte zur Novomatic-Gruppe; gegründet wurde das Unternehmen von Walter Grubmüller, an der Wiener Börse notiert war es von 2001 bis 2006. Als Bewilligung nennt der Betreiber eine solche der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Das ist die vollständigere Variante: Land und Gesetz stehen da, ein Datum fehlt.
Der eigentliche Vorgang liegt tiefer. Tipico schloss die Übernahme von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic Anfang September 2025 ab, unter Auflagen der Bundeswettbewerbsbehörde, und muss 20 Wettshops in Österreich verkaufen. Die verbleibenden Shops laufen unter der Marke Admiral, Tipico fungiert als Technologiepartner. Wer also in Oberösterreich eine Admiral-Filiale betritt, wird bei genauerem Hinsehen die Technologie der Marke nutzen, die dann in Wien nicht mehr die Filialen betreibt. Fussgänger merken den Unterschied nicht; auf dem Wettschein steht er.
Was das den Kunden kostet, ist weniger als man denkt und mehr als nichts: Bei einem Ummarkerungsvorgang ändern sich AGB, Ansprechpartner und Zuständigkeiten. Wer sein Konto vor dem Datum eröffnet hat, hat einen Vertrag mit einer anderen Seite geschlossen als der, die seither neue Konten führt.
Vierklee: der Aktenzeichen-Fall
Vierklee ist die Marke mit dem ungewöhnlich sauberen Einzelstück. Im Impressum steht die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung, als anwendbare Rechtsvorschrift gilt das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Betreiber ist die Vierklee Wettbüro GmbH, der Name sagt schon, welcher Kanal gemeint ist: das Wettbüro, nicht die Website als Hauptgeschäft.
Aktenzeichen und Behörde sind da, Betrieb und Bewilligung passen zusammen, und das tirolerische Buchmachergesetz ist genau der Rechtsrahmen, den ein stationärer Buchmacher braucht. Wer eine ländliche Marke sucht und keinen internationalen Auftritt, findet hier die klarste Antwort auf die Frage, wer zulässt.
Für einen österreichweit agierenden Spieler hat die klare Antwort auch eine Grenze: Ein Tiroler Buchmachergesetz ist kein Wiener, kein oberösterreichisches und kein niederösterreichisches, und über das Angebot an den Standorten hinaus sagt es nichts. Die Bewilligung ist der Beweis für die Prüfung, nicht für die Vollständigkeit.
Merkur Bets: der neue Name der alten Marke
Merkur Bets ist die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, die frühere Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien und Gründungsjahr 1996, unter diesem Namen ab Juni 2025. Als Bewilligung nennt der Betreiber eine solche nach Landesrecht; das Bundesland und ein Datum stehen nicht daneben, und einen Betreiber nennt er ebenfalls nicht.
Damit steht Merkur Bets in der Kategorie „Übernahme und Umbenennung“ und nicht in der Kategorie Neuzugang. Wer die Marke neu findet, findet in Wahrheit eine Sparte mit langer Geschichte. Wer sich an Cashpoint erinnert, erkennt den Betrieb wieder. Aus Kundensicht ist das weder besser noch schlechter als ein echter Neuling — ein Name ändert keine Quote.
Die Lücke zwischen „eine Bewilligung liegt vor“ und „eine Bewilligung ist zitiert“ bleibt hier wie bei Starsportwetten. Es ist ein dokumentarischer Unterschied, kein rechtlicher, und die Beweislast liegt bei dem, der die Prüfung fertig machen will.
Lottoland: neuer Name, alte Konstruktion
Lottoland steht als erste Marke ohne österreichische Bewilligung in dieser Liste und ist ein gutes Beispiel dafür, warum die beiden Gruppen getrennt bleiben müssen. Lottoland Limited hat seinen Sitz in Gibraltar (Ocean Village Marina), wurde im Mai 2013 von David Rosen gegründet und bietet Wetten auf mehr als 30 Lotterieziehungen. Eine österreichische Landesbewilligung ist in dieser Konstruktion nicht vorgesehen, und eine maltesische Lizenz ersetzt sie nicht.
Der Wettmarktanteil, der hier zusammenkommt, ist die Lotterie, nicht die Sportwette, und die Rechtslage ausländisch betriebener Onlineangebote ist offen: Sie hängt am Wettgesetz des jeweiligen Bundeslandes, wird gerichtlich ausgetragen und politisch bestritten. Wer hier wettet, sollte deshalb eine Sache vorab klären — wer die Beschwerde entgegennimmt, wenn eine Auszahlung stockt. Weder eine maltesische noch eine gibraltarische Aufsichtsbehörde arbeitet für einen österreichischen Kunden.
Österreichische Selbstsperren erreichen die Marke nicht. Wer sich bei einem lizenzierten Anbieter sperren lässt und danach bei Lottoland spielt, hat nichts falsch gemacht, was diese Marke wüsste — und genau das ist das Problem, das die Verantwortung für Limits vollständig auf den Kunden zurückverlagert.
bet-at-home: bayerische Aktie, maltesische Lizenz
bet-at-home ist ein österreichischer Aufsteiger, der zu einem deutschen Konzern und mittlerweile zu einer maltesischen Lizenztöchter geworden ist. Gegründet wurde die Marke im Dezember 1999 in Wels von Jochen Dickinger und Franz Ömer, die Website ging im März 2000 online; die Bet-at-home.com AG sitzt heute in Düsseldorf. Die internationalen Sportwetten- und Casino-Lizenzen werden über die Bet-at-home Holding Ltd. in Mosta auf Malta gehalten; eine österreichische Landesbewilligung nennt die Quelle nicht.
Für einen österreichischen Kunden ist die Kombination interessant: ein deutscher Emittent, eine maltesische Lizenz, eine österreichische Geschichte von 1999. Jede dieser drei Ebenen bringt eine eigene Aufsicht — oder eben keine, je nachdem, was man prüfen will. Wer die Aktie verfolgt und daraus eine Sicherheit ableitet, verwechselt eine Börsenaufsicht mit einer Aufsichtsbehörde über das Wettangebot. Das sind zwei Behörden mit zwei Zeitplänen.
Die Marke selbst ist also nicht neu, der Betriebssitz hingegen weit weg vom Ort, an dem die Kunden sind. Das ist der Fall, in dem ein Impressum mehr über die Firma erzählt als über das Produkt, und beides für die Wahl zählt.
Spinsino: ein Name, zwei Märkte
Spinsino ist der Grenzfall in dieser Auswahl, und man sollte ihn ausserhalb der österreichischen Erwägungen halten. Die Seite ist bei Abruf als mexikanisches Angebot aufgebaut, mit spanischen Texten und den Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi; eine deutsche oder österreichische Version liess sich nicht abrufen. Als Lizenz wird Curaçao genannt.
Die Firma, die im Hintergrund steht, ist aus österreichischer Sicht ein Fremdkörper in jeder Hinsicht. Wer Konto und Belege mit mexikanischen Wegen führt, hat am Ende eine österreichische Steuererklärung vor sich, die davon nichts weiss, und eine Buchhaltung, die sich nicht auf hiesige Regeln stützen kann. Wer in Österreich wohnt und hier bezahlt, hat damit nichts zu tun; wer dennoch dort spielt, muss die Entfernung als Preis kennen.
Für österreichische Kunden ist das der Fall, in dem die Prüfung nicht halbwegs schwer ist, sondern schlicht nicht möglich.
888sport: Gibraltar mit Börsennotiz
888sport ist der aufgeräumte Fall unter den Marken ohne österreichische Bewilligung. Die Marke gehört zur Evoke plc, früher 888 Holdings Limited, mit Hauptsitz in Gibraltar, an der London Stock Exchange unter dem Kürzel EVOK notiert und tätig unter einer Glücksspiellizenz der Regierung von Gibraltar.
Das ist formal eine saubere Struktur: eine benannte Lizenz, eine benannte Aufsichtsbehörde, ein börsennotierter Konzern — was in diesem Vergleich eine Seltenheit ist. Nur ist eine gibraltarische Glücksspiellizenz keine österreichische Bewilligung, und für österreichische Kunden ändert sie nichts an dem Punkt, an dem es teuer wird: Wer sich beschweren will, muss nach Gibraltar, und die österreichische Selbstsperre kennt diese Marke nicht. Bei einem so grossen Anbieter ist das nicht ein Zeichen von Nachlässigkeit, sondern Teil des Geschäftsmodells, das auf grenzüberschreitende Verbraucher ausgelegt ist. Auch das ist eine Entscheidung, die man kennt, bevor man die erste Einzahlung leistet.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern
Ab wann gilt ein Wettanbieter als neu, und wie prüfe ich, wer hinter ihm steht?
Eine allgemeingültige Grenze gibt es nicht. Manche Marken finden sich schon im ersten Jahr unter dem Wort „neu“, andere tragen es, während der Betrieb seit den 1990er Jahren läuft. Der praktische Test ist der Betreiber, nicht die Marke — die Firma im Impressum, ihr Sitz und ihre Gründung.
Welche Bewilligung braucht ein Anbieter für Kunden in Österreich, und reicht eine Lizenz aus Malta?
Für Sportwetten gibt es keine Bundeslizenz, sondern nur eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes nach dessen Wettgesetz. Eine maltesische, gibraltarische oder Curaçao-Lizenz ist keine österreichische Bewilligung und ersetzt die Land-Bewilligung nicht. Ob eine Marke eine Bewilligung nennt, steht in ihrer Wettordnung oder ihrem Impressum.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter die Wettgebühr selbst trägt?
Nur an seinen eigenen Bedingungen. Seit dem 1. April 2025 beträgt die Gebühr 5 Prozent des Wetteinsatzes, und ob sie über die Quote, die Auszahlung oder den Gewinn geht, entscheidet der Anbieter. tipp3 etwa gibt an, sie bei verlorenen Wetten selbst zu tragen und bei gewonnenen 5 Prozent des Gewinns abzuziehen. Nachfragen lohnt sich vor der Einzahlung.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten sind bei Willkommensangeboten üblich?
Keine Behörde schreibt sie vor, sie kommen aus den Bedingungen des Anbieters. Eine Bedingung, die mehr als einen Satz braucht, ist immer die teure. Wer eine Umsatzvorgabe mit einer Mindestquote oder einer Frist sieht, prüfe zuerst, wie hoch der Wert der Freiwette ist, wenn sie mit einer Wette knapp über der Grenze gesetzt wird.
Wo beantrage ich bei neuen Anbietern eine Selbstsperre, und gilt sie bei anderen Marken?
Bei dem Anbieter selbst, in den Kontoeinstellungen, und sie gilt nur dort. Ein bundesweites Sperrregister für Sportwetten gibt es nicht; die Sperren der Land-Wettgesetze wirken pro Anbieter und pro Land. In Wien ist eine Aufhebung erst nach zwei Jahren möglich. Wer mehrere Marken nutzt, muss bei jeder einzelnen sperren.
Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten soll ich bei neuen Anbietern prüfen?
Beides ist Hausrecht des Anbieters, eine Sonderregel für Sportwetten in Österreich gibt es nicht. Prüfbar ist der Katalog der Auszahlungswege, den man im eigenen Konto sieht, wenn man bis eine Seite vor die Bestätigung der Auszahlung geht, und die Kontrolle dazu: Wer bei einem fremden Konto oder ohne Ausweis beginnt, verschiebt die Auszahlung um die Dauer der Freigabe.
Vergleich – wettquotenat
Inhalt erstellt vom Team «wettquotenat»
